Wenn Lebensqualität schwer zu erhalten ist, entscheiden sich Personen für 24-Stunden Betreuung. Der Unterschied zwischen Personenbetreuung und Haushaltshilfe liegt in dem, dass der Schwerpunkt auf dem Wohlergehen der betreuungsbedürftigen Person konzentriert ist. Dazu gehört auch zum Teil Haushaltsführung und Unterstützung und Entlastung der Angehörigen.
Die Kosten hängen individuell von Betreuungbedarf und Situation auf der Pflegestelle, vom gesundheitliche und körperlichen Zustand, sonstigen Tätigkeiten im Haushalt usw. ab. (Die Kosten werden in unserem Kostenrechner ermittelt. Da unsere Seite noch in Bearbeitung steht, können Sie sich in Zwischenzeit gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch per E-Mail melden.)
Wir haben einen Monatspauschal und der deckt alle unsere Leistungen. Es gibt keine zusätzlichen Berechnungen.
Die Rechnung wird von uns ausgestellt und erfolgt am Ende des Monats.
Nach ihrer Meldung erfolgt der erste Hausbesuch und aufgrund Feststellung des Betreuungsbedarfs wird in kürzester Zeit ein/e passende(r) BetreuerIn gefunden. Die Organisation der ganzen Betreuung übernimmt sofort die Agentur und kümmert sich um alle vereinbarten Tätigkeiten.
Die Suche nach passenden Betreuungskräften dauert 3-7 Tage, hängt auch von den Bedürfnissen an der Pflegestelle und Anreisemöglichkeiten ab.
Die Betreuungskräfte kommen ausschließlich aus Kroatien.
BetreuerInnen müssen neben guten Deutschkenntnissen einen Kurs oder Ausbildungszertifikat besitzen, es darf gegen sie keine Strafverfahren bestehen, sollen Motivation und Empathie zum Alten und Pflegebedürftige Personen haben.
Die BetreuerInnen stehen ihnen 24 Stunden zur Verfügung. Es ist auf jeden Fall zu achten, dass die Betreuungskraft, wenn möglich, während eines Tages eine Arbeitspause von zwei Stunden bekommt (das hängt von der Pflegestelle einzeln ab).
Ja, die BetreuerInnen müssen innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldestelle mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein.
Bei Verträgen und andere Formalitäten steht Ihnen die Vermittlungsagentur zur Verfügung.
Für die Betreuungskräfte muss ein eigenes Zimmer, Zugang zür Küche, Badezimmer und Toilette vorbereitet und gesichert sein.
Erlaubt sind alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der betreuenden Person oder Haushalt in dem die betreuende Person lebt, stehen (dies wird genau im Werkvertrag geregelt). Wenn es sich um pflegerische oder medizinische Tätigkeiten handelt, dürfen Betreuungskräfte KEINE Aktivitäten leisten. In einzelnen Fällen können PersonenbetreuerInen zu kleineren pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten berechtigt werden. Das erfolgt durch schriftliche Delegation von Diplomfachkraft.
Wenn sie mit der Betreuungskraft nicht zufrieden sind, melden Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin, und es wird für Sie eine Ersatzkraft gefunden.
Eine Kündigung ist mit 14-tägiger Kündigungsfrist zum Monatsende möglich und muss immer schriftlich erfolgen.
Es werden von der Vermittlungsagentur regelmäßige Qualitätskontrolle geführt.